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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hotel & Restaurant Alte Post – Zimmerreservierung

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Reservierungen und Beherbergungsverträge, die zwischen dem Hotel & Restaurant Alte Post, Seepromenade 15, 88709 Meersburg (im Folgenden „Hotel“) und dem Gast abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob diese mündlich, telefonisch, schriftlich oder über digitale Wege erfolgen.

2. Reservierung und Vertragsschluss

Mit der Annahme Ihrer Reservierung durch das Hotel (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Eine Reservierungsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.

3. An- und Abreise

  • Der Check-in ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

  • Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben, sofern nicht anders vereinbart.

 

4. Preise und Zahlung

Die angegebenen Zimmerpreise verstehen sich inkl. Frühstücksbuffet und zzgl. der ortsüblichen Kurtaxe.

  • Zahlungen erfolgen vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte (Visa, Mastercard).

  • Parkplätze im Hof stehen nur nach vorheriger Anfrage zur Verfügung (10 € / Tag).

 

5. Stornierung / Nichtanreise

  • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor Anreise möglich.

  • Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) behalten wir uns vor, 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen.

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

6. Haustiere

  • Im Restaurant sind Haustiere herzlich willkommen.

  • In den Hotelzimmern sind keine Haustiere erlaubt – wir bitten um Verständnis.

 

7. Schäden / Haftung

Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn oder mitreisende Personen am Gebäude, Inventar oder Eigentum des Hotels entstehen. Das Hotel haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Reservierung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit gesetzlich zulässig – Überlingen am Bodensee.

Stand: Juni 2025

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